Mit den Stimmen der großen Koalition wurde diese Woche im Bundestag ein Gesetz verabschiedet, das besser vor Werbeanrufen schützen soll. Während es bislang bei telefonischen Bestellungen kein Widerrufsrecht gab, hat man nun, je nach Dienstleistung, 2 Wochen bzw. 1 Monat Zeit, einen solchen Vertrag zu kündigen. Die Widerrufsfrist beginnt erst, wenn der Verbraucher schriftlich über diese informiert wurde. Auch dürfen die anrufenden Firmen nicht mehr ihre Telefonnummer unterdrücken.
Wenn auch der Bundesrat zustimmt, tritt das Gesetz am 1. Mai in Kraft. (SZ)
Frohe Kunde meint: Wer hat das noch nicht erlebt, dass er Samstagmorgens um halb neun unsanft aus allen Träumen geweckt wurde, nur weil ein übereifriger Vertriebsmitarbeiter ihm einen DSL-Vertrag andrehen wollte? In Zukunft ist man vor solchen Praktiken besser geschützt und kann ausgeschlafen in das Wochenende starten.