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Bahnkunden werden entschädigt

Bundestag und Bundesrat haben ein Gesetz verabschiedet, das Bahnkunden ab dem 01.07.2009 eine Entschädigung garantiert, wenn ihr Zug sich verspätet. Wer mehr als eine Stunde später ankommt als im Fahrplan ausgeschrieben, erhält 25 % des Fahrpreises zurück erstattet. Bei einer Verspätung von über 2 Stunden kriegt man sogar die Hälfte seines bezahlten Geldes zurück. Nutzer von Nahverkehrszügen können nach einer Wartezeit von 20 Minuten ohne Aufpreis auf einen ICE umsteigen. (Spiegel Online)

Frohe Kunde meint: Die gezahlte Entschädigung kann natürlich den Ärger über eine verspätete Ankunft nicht ganz ersetzen. Vor allem dann, wenn man dadurch einen wichtigen Termin verpasst. Aber es ist zumindest ein kleiner Ausgleich für die verloren gegangene Zeit und außerdem eine zusätzliche Motivation für die Bahn in Zukunft noch pünktlicher zu werden.


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